Welchen Gebrauchtwagen als Firmenwagen wählen?

Gebrauchtwagen bieten klare Preisvorteile und schonen damit das Firmenkonto: der Kauf eines Neuwagens immer sehr teuer. Hinzu kommt ein hoher Wertverlust, schon im ersten Jahr. Bei einem Gebrauchtwagen ist das anders. Mehr dazu erfährst du in diesem Leitfaden.

Eignet sich ein Gebrauchter als Firmenwagen?

Die kurze Antwort lautet: Ja! Gebrauchte Autos bieten klare Preisvorteile und schonen so das Betriebskonto. Die Anschaffung eines Neuwagens hingegen ist immer sehr kostspielig. Hinzu kommt ein hoher Wertverlust, bereits im ersten Jahr. Der Kaufpreis wird dabei steuerlich auf sechs Jahre aufgegliedert. Anders beim Gebrauchtwagen: Hier kannst du deine Ausgaben schneller steuermildernd geltend machen, denn der Wagen wurde ja bereits vom Vorbesitzer teilweise oder sogar ganz abgeschrieben. Somit dient als Berechnungsgrundlage nur die voraussichtliche Restnutzungsdauer.

Was muss ich bei der Abschreibung eines Gebrauchtwagens beachten?

Das Bild zeigt die Fahrt eines gebrauchten Firmenwagens über Land

Einen gebrauchten Firmenwagen kannst du nicht gleich im ersten Jahr komplett absetzen. Schließlich ist er eine Investition, die mehrere Jahre betrieblich genutzt wird. Und genau das bedeutet Restnutzungsdauer: Indem du das Alter des Fahrzeugs, den Zustand und die Art der voraussichtlichen Nutzung berücksichtigst, kannst du selbst schätzen, wie lange der Gebrauchtwagen voraussichtlich im Firmeneigentum verbleiben wird. Solange kannst du dann jedes Jahr einen Teilbetrag des Kaufpreises absetzen. Ist das Fahrzeug beispielsweise bereits drei Jahre alt, kannst du in den nächsten drei Jahren jeweils 33,3 % vom Kaufpreis absetzen. Ist es schon acht Jahre oder älter, kannst du den Anschaffungspreis immer noch über zwei Jahre abschreiben.

Was du beachten solltest, falls dir ein Firmenwagen zur Verfügung gestellt wird

Verbot der persönlichen Nutzung

Schon die Möglichkeit der privaten Nutzung verpflichtet dich, deinen Firmenwagen zu versteuern. Um zu beweisen, dass du ihn nur dienstlich genutzt hast, musst du ein Fahrtenbuch führen. Du kannst aber auch von vornherein eine private Nutzung im Arbeitsvertrag ausschließen lassen. Für den Weg zur Arbeit gilt: Bei privater Nutzung des Firmenwagens sind für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz pro Monat zusätzlich 0,03 Prozent des Listenpreises pro Kilometer Arbeitsweg hinzuzurechnen. Als Ausgleich für das Versteuern des Firmenwagens als geldwerter Vorteil sind die gefahrenen Kilometer zwischen Wohnung und Arbeitsplatz als Werbungskosten absetzbar.

Persönliche Nutzung

Der Firmenwagen wird dem Betriebsvermögen zugerechnet. Willst du ihn privat nutzen, gilt dies vom Gesetz her als geldwerter Vorteil. Das bedeutet, der Arbeitgeber bietet dir diese „Sachzuwendung“ zusätzlich zum Gehalt an. Da dies deinen Verdienst anteilig erhöht, musst du deinen Dienstwagen in deiner Einkommensteuererklärung angeben. Abgerechnet wird dann je nach deinem persönlichen Steuersatz. Alternativ kann dein Arbeitgeber den Vorteil mit einer Pauschale beim Finanzamt versteuern, was in deiner Lohnsteuerkarte vermerkt wird.


Deine Optionen zur privaten Besteuerung

Wenn du deinen Dienstwagen privat nutzt, kommen für dich zwei Steuerregelungen in Frage: das (klassische oder digitale) Fahrtenbuch für überwiegend dienstlich genutzte Geschäftswagen oder die Ein-Prozent-Methode, wenn das Auto oft privat im Einsatz ist. In beiden Fällen reduziert sich der steuerpflichtige geldwerte Vorteil, wenn du nachweisen kannst, dass dir der Firmenwagen aufgrund von Reparaturen oder Abwesenheit durch Urlaub oder Geschäftsreisen einen vollen Monat nicht zur Verfügung stand. Bei deiner Entscheidung für eine der Regelungen solltest du also folgende Punkte bedenken:

  • Umfang der Privatnutzung
  • Aufwand für die Führung eines Fahrtenbuchs
  • Entfernung zwischen Arbeitsplatz und Wohnung


Das Fahrtenbuch – bei mehr Dienstfahrten

Mithilfe eines Fahrtenbuchs – in Buchform oder digital – dokumentierst du detailliert deinen privaten Nutzungswert, den du dann auch versteuern musst. Dazu schreibst du sowohl dienstliche als auch private Fahrten sowie Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz und gegebenenfalls Familienheimfahrten unmittelbar auf: Datum, Fahrtziel, Route, Kundenadresse, Fahrtzweck und Kilometerstand (Anfang und Ende der Fahrt). Grundsätzlich kannst du 0,30 Euro pro Kilometer geltend machen. Sammle auch Belege für alle entstandenen Kosten wie Reparaturen oder Service. Am Ende bestimmt der private Anteil deiner Fahrten den Nutzungswert an den gesamten Kosten, die dein Arbeitgeber für dich versteuern muss.


Die Ein-Prozent-Methode – bei mehr Privatfahrten und großer Entfernung zwischen Arbeitsplatz und Wohnung

Als pauschale Bemessung des steuerlich relevanten, geldwerten Vorteils unterscheidet die Ein-Prozent-Methode nicht zwischen tatsächlich gefahrenen dienstlichen und privaten Kilometern. Alle laufenden Kosten deines Firmenwagens werden hier als Betriebsausgaben abgerechnet (und mindern somit den Gewinn des Unternehmens). Die private Nutzung versteuerst du in diesem Fall durch eine monatliche Zahlung in Höhe von 1 % des inländischen Brutto-Listenpreises des Fahrzeugs bei Erstzulassung inklusive Sonderausstattung und Umsatzsteuer. Leider unterscheidet das Finanzamt hier nicht zwischen Neu- und Gebrauchtwagen. Bemessungsgrundlage ist auch beim Gebrauchten also der ehemalige Neuwert des Autos.


Übrigens:Wenn du nachträglich noch Ausstattung einbaust, erhöht das den Listenpreis nicht. Die Angabe des Listenpreises wird immer auf volle 100 Euro abgerundet.


Gut zu wissen

Wenn du dir nicht sicher bist, welche Berechnungsmethode zur Erfassung des geldwerten Vorteils für dich am günstigsten ist, kann dich ein Steuerberater professionell beraten. Du kannst aber auch einen Online-Firmenwagenrechner zu Rate ziehen. Du stellst nachträglich fest, dass dir zum Beispiel der bürokratische Aufwand beim Fahrtenbuch durch die jährliche Berechnung der Fahrzeuggesamtkosten (inklusive Abschreibung und Versicherung) zu hoch ist? Dann kannst du einfach zur anderen Methode wechseln – entweder bei einem Fahrzeugwechsel oder zu Beginn eines neuen Jahres.


Ausnahme: Elektro- und Hybridmodelle

Hier zeigen sich die Behörden großzügig und gewähren unter bestimmten Voraussetzungen Vorteile bei der Versteuerung. Für zwischen dem 01.01.2019 und 31.12.2030 angeschaffte Dienstwagen lässt sich die 0,5-Prozent-Regelung anwenden. Grundlage zur Versteuerung ist dann die Hälfte des Listenpreises, also eine glatte Halbierung deiner Steuerbelastung. Allerdings darf dein Auto dafür nur höchstens 50 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen und muss über einen Elektroantrieb mit einer gewissen Reichweite verfügen. Bei einem Auto ohne jeglichen CO2-Ausstoß und einem Brutto-Listenpreis von maximal 60.000 Euro senkt sich die Bemessungsgrundlage auf 0,25 Prozent.

Sonderregelungen

Das Bild zeigt eine Geschäftsfrau in ihrem gebrauchten Dienstwagen unterwegs zum nächsten Geschäftstermin

Corona hat gezeigt, dass verschiedenste Umstände auftreten können, die besondere Regelungen erfordern. Hier die wichtigsten Fälle:

Homeoffice

Im Homeoffice gilt nach wie vor die Ein-Prozent-Regelung. Wenn du auf weniger als 180 jährlichen Fahrten zur Arbeitsstätte kommst, lässt sich der 0,03-Prozent-Anteil pro Entfernungskilometer auf 0,002 Prozent verringern. Deine jährlichen Fahrten musst du dann mittels Fahrtenbuch ausweisen. Diese neue Regelung lässt sich allerdings erst zum Jahreswechsel anwenden.

Abwesenheit durch Krankheit oder Urlaub

Wenn du in den Urlaub fährst oder krank bist, und dein Wagen steht für einen vollen Monat im Betrieb? Dann kann die Ein-Prozent-Methode entfallen und du brauchst dein Auto nur für den Rest des Jahres zu versteuern.

Fahrunfähigkeit und Elternzeit

Du bist fahrunfähig und hast dafür ein Attest? Oder du bist nachweislich in Elternzeit Dann brauchst du für die vollen Monate meist keinen geldwerten Vorteil zu versteuern.


Darauf musst du beim Kauf achten:

Das Fahrzeug sollte sich in einem guten, mängelfreien Zustand befinden, damit du dir teure Werkstattbesuche sparen kannst. Auch eine Garantie ist sinnvoll, damit du im Falle eines technischen Defekts ein Ersatzfahrzeug bekommst. So bist du immer auf der sicheren Seite.

Dein Firmenwagen von Autohero

Der Dienstwagen ist schon lange nicht mehr nur der Chefetage vorbehalten. Auch Arbeitnehmer sind immer häufiger damit unterwegs – egal, ob im Auftrag ihres Arbeitgebers oder als Wertschätzung für ihre Leistungen. Ein Firmenwagen ist auf jeden Fall Prestigesache. Kleine Kaufpreise und höhere Abschreibungsmöglichkeiten machen einen Gebrauchten als Firmenwagen attraktiv. Bei Autohero bieten wir dir hochwertige Fahrzeuge verschiedenster Hersteller – Vertragsdauer und Kilometerleistung ganz nach deinem individuellen Bedarf. 100% geprüft und aufbereitet inklusive Garantie – versteht sich. Und wenn du nach 21 Tagen nicht voll zufrieden bist, bekommst du dein Geld zurück.

Angesagte Firmenwagen

Der Audi A6 Kombi als Dienstwagen

Vor allem klassische Limousinen, praktische Kombis und moderne SUVs stehen hoch im Kurs als Dienstwagen – nicht zu vergessen, die unzähligen Transporter und Kastenwagen. Laut einem Bericht von auto motor sport aus dem Herbst 2021 ist der Audi A6 mit 26.376 Zulassungen der beliebteste deutsche Dienstwagen aus der oberen Mittel- und Oberklasse.

Der Audi A6 ist ein repräsentativer Dienstwagen aus der oberen Mittelklasse. Er ist nicht nur prestigeträchtig, sondern auch bodenständig. Erstklassige Materialien, tadellose Verarbeitung und ein großzügiges Platzangebot sorgen für deinen Komfort. Außerdem punktet der A6 mit vielen Sonderausstattungen und einem großen Motorisierungsspektrum. Es gibt ihn sowohl als klassische viertürige Stufenhecklimousine als auch als praktischen Avant.

Nach dem Audi A6 folgen Mercedes E-Klasse (24.217), BMW 5er (22.134), Skoda Superb (17.072) und Audi A5 (8.544).

Häufig gestellte Fragen:

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