Die Fahrzeugpapiere eines Autohero-Autos, mit den Autoschlüsseln darauf, liegen auf dem Armaturenbrett

Welche Papiere muss man im Auto mitführen? Die vollständige Übersicht

Letzte Aktualisierung: 22.06.2026

Wer in Deutschland Auto fährt, muss zwei Dokumente immer dabei haben: den Führerschein und die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein). Fehlt eines davon bei einer Polizeikontrolle, droht ein Bußgeld. Was genau ins Handschuhfach gehört, was optional ist und was besser zu Hause bleibt — das erfährst du hier.

Das Wichtigste im Überblick:

  • Führerschein und Zulassungsbescheinigung Teil I sind Pflicht beim Fahren

  • Die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) gehört nicht ins Auto

  • Eine Kopie oder ein Foto auf dem Handy ersetzt keine Originaldokumente

  • Wer ohne Papiere erwischt wird, zahlt in der Regel 10 Euro Bußgeld

  • Empfohlen, aber nicht vorgeschrieben: grüne Versicherungskarte und Unfallbericht

Was muss man beim Fahren in Deutschland dabei haben?

Das deutsche Straßenverkehrsrecht ist in diesem Punkt eindeutig. Laut § 4 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) und § 11 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) müssen bei jeder Fahrt zwei Dokumente mitgeführt und bei Kontrollen vorgezeigt werden:

  1. Führerschein (im Original)

  2. Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Kfz-Schein oder Fahrzeugschein)

Beide Dokumente müssen im Original vorliegen. Ein Foto auf dem Handy oder eine Fotokopie gilt rechtlich nicht als ausreichender Nachweis. Wer bei einer Kontrolle nur eine Kopie vorlegt, gilt als nicht mitführend — mit entsprechenden Konsequenzen.

Was ist der Unterschied zwischen Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief?

Viele verwechseln diese beiden Dokumente, weil sie ähnlich klingen. Dabei haben sie völlig unterschiedliche Funktionen und gehören an verschiedene Orte.

DokumentFrühere BezeichnungFunktionMitführpflicht
Zulassungsbescheinigung Teil IFahrzeugschein (KFZ-Schein)Fahrzeugidentifikation, technische Daten, aktueller HalterJa — immer im Auto
Zulassungsbescheinigung Teil IIFahrzeugbriefEigentumsnachweis, Fahrzeughistorie, frühere HalterNein — sicher zu Hause aufbewahren

Die Zulassungsbescheinigung Teil I enthält alle Informationen, die bei einer Polizeikontrolle oder durch ein Ordnungsamt benötigt werden: Fahrzeugidentifikationsnummer, Kennzeichen, technische Daten, Haltername. Sie gehört ins Handschuhfach.

Die Zulassungsbescheinigung Teil II ist der Eigentumsnachweis für das Fahrzeug. Sie wird zum Beispiel beim Verkauf, bei der Umschreibung oder für eine Finanzierung gebraucht. Dieses Dokument sollte ausdrücklich nicht im Auto bleiben — wer das Fahrzeug stiehlt, hätte damit einen erheblichen Vorteil beim Weiterverkauf.

Welche Strafe droht, wenn man die Fahrzeugpapiere vergessen hat?

Das ist die gute Nachricht: Die Strafen sind überschaubar, solange die Dokumente tatsächlich vorhanden sind und nur nicht mitgeführt wurden.

  • Führerschein vergessen: 10 Euro Bußgeld

  • Fahrzeugschein nicht dabei: 10 Euro Bußgeld

  • Beides fehlt: In der Regel ebenfalls 10 Euro, da es sich um denselben Vorgang handelt

Entscheidend ist, ob die Dokumente nachweislich vorhanden sind. Wer Führerschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I innerhalb einer angemessenen Frist bei der zuständigen Behörde nachreicht oder vorlegt, kommt in den meisten Fällen mit diesem niedrigen Bußgeld davon. Punkte in Flensburg gibt es dafür nicht.

Anders sieht es aus, wenn gar kein gültiger Führerschein vorhanden ist oder das Fahrzeug nicht zugelassen wurde. Das sind andere Tatbestände mit deutlich höheren Strafen.

Darf man eine Kopie vom Fahrzeugschein im Auto mitführen?

Nein — eine Kopie erfüllt die gesetzliche Mitführpflicht nicht. Das gilt für Fotokopien genauso wie für Fotos auf dem Smartphone. Bei einer Kontrolle muss das Originaldokument vorgelegt werden. Wer das nicht kann, wird von der Polizei wie bei einem vergessenen Dokument behandelt.

In der Praxis kann das Vorzeigen eines Fotos manchmal Wohlwollen erzeugen — rechtlich bindend ist es aber nicht. Auf Kulanz zu setzen ist keine verlässliche Strategie.

Sinnvoll ist dagegen folgendes: Wer ein Fahrzeug fährt, das ihm nicht gehört — etwa das Auto des Partners oder eines Familienmitglieds —, sollte neben der Zulassungsbescheinigung Teil I am besten eine formlose schriftliche Vollmacht des Halters dabei haben. Gesetzlich vorgeschrieben ist das zwar nicht, kann aber bei einer Kontrolle unnötige Fragen ersparen.

Was empfiehlt sich zusätzlich mitzunehmen?

Neben den Pflichtdokumenten gibt es einige Unterlagen und Gegenstände, die zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben sind, in bestimmten Situationen aber sehr hilfreich sein können.

Empfohlene Dokumente:

  • Grüne Versicherungskarte (internationaler Versicherungsnachweis): In Deutschland selbst nicht vorgeschrieben, im europäischen Ausland aber oft verlangt oder zumindest nützlich. Viele Versicherer stellen sie kostenlos aus.

  • Europäischer Unfallbericht: Das standardisierte Formular erleichtert die Schadensabwicklung bei einem Unfall erheblich — auch ohne Polizei.

  • Hauptuntersuchungsnachweis (TÜV): Das Ablaufdatum ist an der Plakette am Kennzeichen erkennbar. Den Papierbericht muss man nicht mitführen.

Gesetzlich vorgeschriebene Fahrzeugausstattung (keine Dokumente, aber wichtig):

  • Warnweste (in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben, muss griffbereit liegen)

  • Warndreieck

  • Verbandskasten (seit 2021 nicht mehr gesetzlich vorgeschrieben, aber weiterhin empfohlen)

Erfahre mehr über die Mitführungspflicht in Deutschland und was du idealerweise in deinem Auto mitführen solltest.

Was gilt for besondere Fahrersituationen?

Begleitetes Fahren ab 17 (BF17)

Wer am Begleiteten Fahren teilnimmt, muss zusätzlich zur Zulassungsbescheinigung Teil I und dem Führerschein der Begleitperson auch die Prüfungsbescheinigung mitführen. Dieses Dokument gilt anstelle des Führerscheins und berechtigt zur Teilnahme am Straßenverkehr — aber nur in Begleitung einer eingetragenen Person.

Mietwagen

Bei einem Mietwagen liegt die Zulassungsbescheinigung Teil I in der Regel bereits im Fahrzeug — darum kümmert sich der Vermieter. Zusätzlich sollte der Mietvertrag griffbereit sein, da er bei Kontrollen Fragen zur Nutzungsberechtigung klärt. Den eigenen Führerschein muss man natürlich trotzdem dabei haben.

Ausländische Fahrer in Deutschland

Wer mit einem ausländischen Führerschein in Deutschland fährt, muss diesen mitführen. Für Fahrer aus EU-Ländern gilt der nationale Führerschein ohne Einschränkung. Bei Fahrern aus Nicht-EU-Ländern kann ein internationaler Führerschein oder eine amtlich beglaubigte Übersetzung erforderlich sein. Die Zulassungsbescheinigung des Herkunftslandes ersetzt die deutsche Zulassungsbescheinigung Teil I.

Gewerbliche Fahrer

Wer beruflich fährt — etwa als Kurierfahrer, im Güterverkehr oder mit einem Firmenfahrzeug — unterliegt zusätzlichen Dokumentationspflichten. Dazu können gehören: Fahrerkarte für den Tachographen, Arbeitsvertrag oder Fahrtgenehmigung, Fahrtenbuch sowie je nach Tätigkeit besondere Transportgenehmigungen. Diese Anforderungen gehen weit — über die privaten Mitführpflichten hinaus.

Was gehört auf keinen Fall dauerhaft ins Auto?

Folgende Dokumente sollten nicht dauerhaft im Fahrzeug aufbewahrt werden:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief): Bei einem Diebstahl ist das Fahrzeug ohne dieses Dokument deutlich schwerer zu verkaufen. Am besten sicher zu Hause aufbewahren — und nicht zusammen mit dem Fahrzeugschlüssel.

  • Kaufvertrag: Enthält persönliche Daten und ist für den Straßenverkehr irrelevant.

  • Versicherungspolice (Originalvertrag): Nicht nötig im Auto. Die Versicherungsnummer reicht im Schadensfall — der Versicherer ist über das Kennzeichen auffindbar.

Was gilt bei Fahrten ins europäische Ausland?

Innerhalb der EU reicht in den meisten Ländern der nationale Führerschein sowie die Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs. Dennoch gibt es länderspezifische Besonderheiten:

  • In einigen Ländern (z. B. Frankreich, Spanien) wird die grüne Versicherungskarte aktiv verlangt oder ist zumindest sehr empfohlen

  • In der Schweiz und Norwegen (Nicht-EU) gelten besondere Regeln für Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen

  • Eine aktuelle Übersicht der Mitführpflichten je Land bietet der ADAC sowie die Automobilclubs der jeweiligen Länder

Vor einer längeren Auslandsreise lohnt es sich, kurz zu prüfen, welche zusätzlichen Dokumente oder welche Ausrüstung im Zielland verlangt werden.

Wer ein Fahrzeug kauft, sollte von Anfang an wissen, welche Papiere wohin gehören. Die Zulassungsbescheinigung Teil I kommt ins Handschuhfach, Teil II kommt in die Schublade zu Hause. Wer gerade auf der Suche nach einem geprüften Gebrauchtwagen ist: Bei Autohero erhältst du nach dem Kauf alle relevanten Fahrzeugdokumente vollständig und korrekt ausgestellt — inklusive einer eingehenden Übergabe, bei der alle Unterlagen erklärt werden.

Häufige Fragen zu Fahrzeugpapieren

In der Regel gibt es ein Bußgeld von 10 Euro. Die Beamten können verlangen, den Führerschein innerhalb einer Frist nachzureichen oder bei der nächsten Polizeidienststelle vorzulegen. Punkte in Flensburg gibt es dafür nicht.
Nein. Digitale Kopien oder Fotos sind in Deutschland kein rechtlich anerkannter Ersatz für das Original. Das physische Originaldokument muss mitgeführt werden.
Nein. Der Versicherungsnachweis muss nicht im Auto mitgeführt werden. Das Fahrzeug ist über das Kennzeichen eindeutig einer Versicherung zuzuordnen. Die grüne Versicherungskarte ist für Auslandsfahrten empfehlenswert, in Deutschland aber nicht vorgeschrieben.
Rechtlich ist das erlaubt, aber ausdrücklich nicht empfehlenswert. Bei einem Fahrzeugdiebstahl erleichtert der Fahrzeugbrief im Handschuhfach den Weiterverkauf des gestohlenen Autos erheblich. Besser sicher zu Hause aufbewahren.
Benötigt werden der eigene Führerschein und die Zulassungsbescheinigung Teil I des Fahrzeugs (die im Auto liegen sollte). Eine schriftliche Vollmacht des Halters ist gesetzlich nicht zwingend vorgeschrieben, kann bei Kontrollen aber sinnvoll sein.
Nein. Der aktuelle Hauptuntersuchungsnachweis ist durch die Plakette auf dem Kennzeichen erkennbar. Den Papierbericht muss man weder mitführen noch vorzeigen.

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