
Welchen Gebrauchtwagen als Firmenwagen wählen?
Letzte Aktualisierung: 26.08.2026
Gebrauchtwagen bieten klare Preisvorteile und schonen damit das Firmenkonto: der Kauf eines Neuwagens immer sehr teuer. Hinzu kommt ein hoher Wertverlust, schon im ersten Jahr. Bei einem Gebrauchtwagen ist das anders. Mehr dazu erfährst du in diesem Leitfaden.
Eignet sich ein Gebrauchter als Firmenwagen?
Die kurze Antwort lautet: Ja! Gebrauchte Autos bieten klare Preisvorteile und schonen so das Betriebskonto. Die Anschaffung eines Neuwagens hingegen ist immer sehr kostspielig. Hinzu kommt ein hoher Wertverlust, bereits im ersten Jahr.
Bei Neuwagen ist die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer für Pkw steuerlich in der Regel 6 Jahre (lineare AfA). Bei Gebrauchtwagen richtet sich die Abschreibung dagegen nach der voraussichtlichen Restnutzungsdauer: Alter, technischer Zustand und erwartete weitere Nutzungsdauer sind maßgeblich.
Das Finanzamt verlangt eine sachgerechte, nachvollziehbare Schätzung der Restnutzungsdauer. Beispiel: Wird ein Fahrzeug nach drei Jahren gekauft, ist eine Abschreibung über die verbleibenden drei Jahre häufig plausibel — dies muss aber dokumentierbar sein.
Anders beim Gebrauchtwagen: Hier kannst du deine Ausgaben schneller steuermildernd geltend machen, denn der Wagen wurde ja bereits vom Vorbesitzer teilweise oder sogar ganz abgeschrieben. Somit dient als Berechnungsgrundlage nur die voraussichtliche Restnutzungsdauer.
Was muss ich bei der Abschreibung eines Gebrauchtwagens beachten?

Einen gebrauchten Firmenwagen kannst du nicht gleich im ersten Jahr komplett absetzen. Schließlich ist er eine Investition, die mehrere Jahre betrieblich genutzt wird.
Und genau das bedeutet Restnutzungsdauer: Indem du das Alter des Fahrzeugs, den Zustand und die Art der voraussichtlichen Nutzung berücksichtigst, kannst du selbst schätzen, wie lange der Gebrauchtwagen voraussichtlich im Firmeneigentum verbleiben wird. Solange kannst du dann jedes Jahr einen Teilbetrag des Kaufpreises absetzen.
Die konkrete Abschreibungsdauer bei Gebrauchtwagen ist eine Einzelfallentscheidung: Sie ergibt sich aus der geschätzten verbleibenden Restnutzungsdauer. Pauschalregeln (z. B. ‚bei 3 Jahren Alter → 3 Jahre Abschreibung‘) sind zwar als Faustregel verbreitet, aber nicht bindend. Bei sehr alten Fahrzeugen kann die verbleibende wirtschaftliche Nutzungsdauer kurz sein — das Finanzamt prüft in solchen Fällen die Plausibilität der Schätzung.
Tipp: Dokumentiere Alter, Kilometerstand, Ausstattung und Service‑/TÜV‑Historie, um die gewählte Restnutzungsdauer gegenüber dem Finanzamt zu begründen.
Was du beachten solltest, falls dir ein Firmenwagen zur Verfügung gestellt wird
Verbot der persönlichen Nutzung
Schon die Möglichkeit der privaten Nutzung verpflichtet dich, deinen Firmenwagen zu versteuern. Um zu beweisen, dass du ihn nur dienstlich genutzt hast, musst du ein Fahrtenbuch führen. Du kannst aber auch von vornherein eine private Nutzung im Arbeitsvertrag ausschließen lassen. Für den Weg zur Arbeit gilt: Bei privater Nutzung des Firmenwagens sind für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz pro Monat zusätzlich 0,03 Prozent des Listenpreises pro Kilometer Arbeitsweg hinzuzurechnen. Als Ausgleich für das Versteuern des Firmenwagens als geldwerter Vorteil sind die gefahrenen Kilometer zwischen Wohnung und Arbeitsplatz als Werbungskosten absetzbar.
Persönliche Nutzung
Der Firmenwagen wird dem Betriebsvermögen zugerechnet. Willst du ihn privat nutzen, gilt dies vom Gesetz her als geldwerter Vorteil. Das bedeutet, der Arbeitgeber bietet dir diese „Sachzuwendung“ zusätzlich zum Gehalt an. Da dies deinen Verdienst anteilig erhöht, musst du deinen Dienstwagen in deiner Einkommensteuererklärung angeben. Abgerechnet wird dann je nach deinem persönlichen Steuersatz. Alternativ kann dein Arbeitgeber den Vorteil mit einer Pauschale beim Finanzamt versteuern, was in deiner Lohnsteuerkarte vermerkt wird.
Deine Optionen zur privaten Besteuerung
Wenn du deinen Dienstwagen privat nutzt, kommen für dich zwei Steuerregelungen in Frage: das (klassische oder digitale) Fahrtenbuch für überwiegend dienstlich genutzte Geschäftswagen oder die Ein-Prozent-Methode, wenn das Auto oft privat im Einsatz ist. In beiden Fällen reduziert sich der steuerpflichtige geldwerte Vorteil, wenn du nachweisen kannst, dass dir der Firmenwagen aufgrund von Reparaturen oder Abwesenheit durch Urlaub oder Geschäftsreisen einen vollen Monat nicht zur Verfügung stand. Bei deiner Entscheidung für eine der Regelungen solltest du also folgende Punkte bedenken:
Umfang der Privatnutzung
Aufwand für die Führung eines Fahrtenbuchs
Entfernung zwischen Arbeitsplatz und Wohnung
Das Fahrtenbuch – bei mehr Dienstfahrten
Mithilfe eines Fahrtenbuchs – in Buchform oder digital – dokumentierst du detailliert deinen privaten Nutzungswert, den du dann auch versteuern musst. Dazu schreibst du sowohl dienstliche als auch private Fahrten sowie Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz und gegebenenfalls Familienheimfahrten unmittelbar auf: Datum, Fahrtziel, Route, Kundenadresse, Fahrtzweck und Kilometerstand (Anfang und Ende der Fahrt). Grundsätzlich kannst du 0,30 Euro pro Kilometer geltend machen. Sammle auch Belege für alle entstandenen Kosten wie Reparaturen oder Service. Am Ende bestimmt der private Anteil deiner Fahrten den Nutzungswert an den gesamten Kosten, die dein Arbeitgeber für dich versteuern muss.
Die Ein-Prozent-Methode – bei mehr Privatfahrten und großer Entfernung zwischen Arbeitsplatz und Wohnung
Als pauschale Bemessung des steuerlich relevanten, geldwerten Vorteils unterscheidet die Ein-Prozent-Methode nicht zwischen tatsächlich gefahrenen dienstlichen und privaten Kilometern. Alle laufenden Kosten deines Firmenwagens werden hier als Betriebsausgaben abgerechnet (und mindern somit den Gewinn des Unternehmens). Die private Nutzung versteuerst du in diesem Fall durch eine monatliche Zahlung in Höhe von 1 % des inländischen Brutto-Listenpreises des Fahrzeugs bei Erstzulassung inklusive Sonderausstattung und Umsatzsteuer. Leider unterscheidet das Finanzamt hier nicht zwischen Neu- und Gebrauchtwagen.
Wichtig: Die Bemessungsgrundlage der Ein‑Prozent‑Methode ist unabhängig vom tatsächlich gezahlten Kaufpreis. Maßgeblich ist der inländische Bruttolistenpreis bei Erstzulassung (Neupreis inklusive Umsatzsteuer und Sonderausstattung). Das gilt auch für gebrauchte Fahrzeuge. Käufer sollten diesen Effekt insbesondere bei hochwertigen Gebrauchtwagen beachten, da der geldwerte Vorteil so höher ausfallen kann als aufgrund des Kaufpreises zu erwarten.
Übrigens: Wenn du nachträglich noch Ausstattung einbaust, erhöht das den Listenpreis nicht. Die Angabe des Listenpreises wird immer auf volle 100 Euro abgerundet.
Gut zu wissen
Wenn du dir nicht sicher bist, welche Berechnungsmethode zur Erfassung des geldwerten Vorteils für dich am günstigsten ist, kann dich ein Steuerberater professionell beraten. Du kannst aber auch einen Online-Firmenwagenrechner zu Rate ziehen. Du stellst nachträglich fest, dass dir zum Beispiel der bürokratische Aufwand beim Fahrtenbuch durch die jährliche Berechnung der Fahrzeuggesamtkosten (inklusive Abschreibung und Versicherung) zu hoch ist? Dann kannst du einfach zur anderen Methode wechseln – entweder bei einem Fahrzeugwechsel oder zu Beginn eines neuen Jahres.
Ausnahme: Elektro- und Hybridmodelle
Hier zeigen sich die Behörden großzügig und gewähren unter bestimmten Voraussetzungen Vorteile bei der Versteuerung.
Hinweis (Stand: 02.06.2026): Vergünstigungen für Elektro‑ und Plug‑in‑Hybridfahrzeuge bei der Dienstwagenbesteuerung wurden in den letzten Jahren mehrfach angepasst und sind an zeitliche sowie preisliche Grenzen gebunden. In verschiedenen Zeiträumen galt z. B. eine 0,5‑%‑Bemessungsregel für bestimmte Elektro‑ bzw. Plug‑in‑Hybridwagen; für reine Elektrofahrzeuge wurden darüber hinaus zeitweilig 0,25‑%‑Sätze bis zu bestimmten Bruttolistenpreis‑Grenzen gewährt.
Diese Schwellen und Fristen (z. B. Bruttolistenpreis‑Grenzen in Höhe von 60.000 € oder 100.000 €) können sich geändert haben. Prüfe zur finalen Formulierung unbedingt die jeweils aktuelle BMF‑Verlautbarung bzw. lasse die Passage durch einen Steuerberater bestätigen.
Sonderregelungen

Corona hat gezeigt, dass verschiedenste Umstände auftreten können, die besondere Regelungen erfordern. Hier die wichtigsten Fälle:
Homeoffice / Pendlerregel
Die Grundregeln zur Dienstwagenversteuerung gelten weiter. Für die pauschale Berücksichtigung der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (derzeit 0,03 % des Bruttolistenpreises pro Entfernungskilometer pro Monat) sind in jüngerer Zeit Ausnahmeregelungen für sehr seltene Fahrten eingeführt worden.
Unter engen Voraussetzungen (z. B. weniger als 180 Fahrten zur Arbeitsstätte pro Jahr) kann der Prozentsatz deutlich vermindert werden (z. B. auf 0,002 % pro km), allerdings sind für die Anwendung Nachweise erforderlich (z. B. lückenloses Fahrtenbuch oder vergleichbare Aufzeichnungen) und die Regel ist in der Praxis an bestimmte zeitliche Anwendungsfristen gebunden. Bitte prüfe die genaue Anwendbarkeit anhand der aktuellen BMF‑Hinweise bzw. mit deinem Steuerberater.
Abwesenheit durch Krankheit oder Urlaub
Wenn du in den Urlaub fährst oder krank bist, und dein Wagen steht für einen vollen Monat im Betrieb? Dann kann die Ein-Prozent-Methode entfallen und du brauchst dein Auto nur für den Rest des Jahres zu versteuern.
Fahrunfähigkeit und Elternzeit
Du bist fahrunfähig und hast dafür ein Attest? Oder du bist nachweislich in Elternzeit Dann brauchst du für die vollen Monate meist keinen geldwerten Vorteil zu versteuern.
Darauf musst du beim Kauf achten
Das Fahrzeug sollte sich in einem guten, mängelfreien Zustand befinden, damit du dir teure Werkstattbesuche sparen kannst. Auch eine Garantie ist sinnvoll, damit du im Falle eines technischen Defekts abgesichert bist. So bist du beim Kauf auf der sicheren Seite.
Achte außerdem darauf, ob beim Fahrzeug die Umsatzsteuer ausgewiesen ist. Nur bei einer Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer kann ein Unternehmer die Steuer als Vorsteuer geltend machen. Viele Händler verkaufen Gebrauchtwagen nach der Differenzbesteuerung (§ 25a UStG) — in diesem Fall wird keine Umsatzsteuer (oder Mehrwertsteuer) in der Rechnung ausgewiesen und kein Vorsteuerabzug ist möglich. Beim Kauf von privat besteht ebenfalls kein Vorsteueranspruch. Kläre vor dem Kauf ab, ob du eine Rechnung mit ausgewiesener USt (oder MwSt) benötigst.
Was genau dahintersteckt, erklären wir in unserem Ratgeber zu MwSt. ausweisbar beim Autokauf.
Dein Firmenwagen von Autohero
Der Dienstwagen ist schon lange nicht mehr nur der Chefetage vorbehalten. Auch Arbeitnehmer sind immer häufiger damit unterwegs – egal, ob im Auftrag ihres Arbeitgebers oder als Wertschätzung für ihre Leistungen. Ein Firmenwagen ist auf jeden Fall Prestigesache. Kleine Kaufpreise und höhere Abschreibungsmöglichkeiten machen einen Gebrauchten als Firmenwagen attraktiv.
Bei Autohero bieten wir dir hochwertige Fahrzeuge verschiedenster Hersteller – Vertragsdauer und Kilometerleistung ganz nach deinem individuellen Bedarf. 100% geprüft und aufbereitet inklusive Garantie – versteht sich. Auch Selbstständige finanzieren ihr Auto ganz einfach bei uns. Und wenn du nach 21 Tagen nicht voll zufrieden bist, bekommst du dein Geld zurück.
Angesagte Firmenwagen
Vor allem klassische Limousinen, praktische Kombis und moderne SUVs stehen hoch im Kurs als Dienstwagen – nicht zu vergessen, die unzähligen Transporter und Kastenwagen. Laut einem Bericht von auto motor sport aus dem Herbst 2021 ist der Audi A6 mit 26.376 Zulassungen der beliebteste deutsche Dienstwagen aus der oberen Mittel- und Oberklasse.
Der Audi A6 ist ein repräsentativer Dienstwagen aus der oberen Mittelklasse. Er ist nicht nur prestigeträchtig, sondern auch bodenständig. Erstklassige Materialien, tadellose Verarbeitung und ein großzügiges Platzangebot sorgen für deinen Komfort. Außerdem punktet der A6 mit vielen Sonderausstattungen und einem großen Motorisierungsspektrum. Es gibt ihn sowohl als klassische viertürige Stufenhecklimousine als auch als praktischen Avant.
Nach dem Audi A6 folgen Mercedes E-Klasse (24.217), BMW 5er (22.134), Skoda Superb (17.072) und Audi A5 (8.544).