Die Kfz-Steuer in Deutschland
Sobald du in Deutschland ein Kraftfahrzeug besitzt, musst du Kfz-Steuer bezahlen. Es gibt zahlreiche Faktoren, die entscheiden, wie viel Geld das am Ende ist.
Grundsätzlich möchte die Bundesregierung die Fahrzeughalter belohnen, die sich für umweltschonende Fahrzeuge entscheiden. Deshalb gilt die einfache Faustregel: Je größer dein Auto ist und je mehr Emissionen es produziert, desto teurer wird die Kfz-Steuer.
Hybrid-Versteuerung 2026

Autos mit Hybrid-Antrieb werden wie Benziner/Diesel-Fahrzeuge versteuert, da sie neben dem Elektromotor einen normalen Verbrenner verbaut haben.
Die Steuer berechnet sich nach Hubraum (Benziner: 2 €/100 cm³, Diesel: 9,50 €/100 cm³) und CO₂-Ausstoß, der ab 96 g/km progressiv besteuert wird. Da Plug-in-Hybride meist niedrigere CO₂-Werte aufweisen, fällt die Steuer oft geringer aus als bei reinen Verbrennern.
Achtung: Eine Steuerbefreiung wie für reine Elektroautos gilt für Hybride und Plug-in-Hybride NICHT mehr in 2026.
Für bestimmte Plug-in-Hybride mit höchstens 50 g/km CO₂-Ausstoß oder mindestens 80 km elektrischer Reichweite gilt für Dienstwagen weiterhin die 0,5%-Regel bei der Versteuerung des geldwerten Vorteils.
So funktioniert die Berechnung (2026)
Hubraum berechnen: Hubraum (in ccm) durch 100 teilen und aufrunden.
Grundbetrag berechnen: Aufgerundeter Wert × Steuersatz (Benziner: 2,00 €, Diesel: 9,50 €).
CO₂-Anteil berechnen: Für jedes Gramm CO₂ über 95 g/km fällt ein CO₂-Aufschlag an (nach gestaffeltem Steuertarif, je nach Höhe des Ausstoßes).
Endsumme: Der Gesamtbetrag ergibt sich aus Grundbetrag plus CO₂-Anteil. Einen Steuerfreibetrag gibt es für Hybrid- und Plug-in-Hybridfahrzeuge nicht mehr.
Rechenbeispiel: Mercedes-Benz C 300 e 4MATIC (Benzin-Plug-in-Hybrid, Erstzulassung ab 2026)
Hubraum / 100: 1.999 / 100 = 19,99 → aufgerundet = 20
Grundbetrag: 20 × 2,00 € = 40 €
CO₂-Anteil: Zum Beispiel bei 20 g/km (unter 95 g/km): 0 € (bei über 95 g/km, z.B. 120 g/km, kommt der jeweilige Aufschlag laut Steuertabelle hinzu)
Endsumme: 40 € (plus ggf. CO₂-Aufschlag)
Kfz-Steuer für Plug-in-Hybride: mindestens 40 € pro Jahr (bei sehr niedrigem CO₂-Ausstoß); bei höheren Emissionen entsprechend mehr.
Vergleich: Diesel-Hybrid
Hubraum / 100: 1.999 / 100 = 19,99 → aufgerundet = 20
Grundbetrag: 20 × 9,50 € = 190 €
CO₂-Anteil: Bei Diesel meist höher, daher zusätzlicher CO₂-Aufschlag fast immer relevant.
Endsumme: 190 € (plus CO₂-Anteil)
Kfz-Steuer für Diesel-Hybrid: mindestens 190 € pro Jahr, meist durch CO₂-Aufpreis noch höher.
Fazit: Hybride und Plug-in-Hybride werden in 2026 wie konventionelle Benzin- und Dieselfahrzeuge gemäß Hubraum und CO₂-Ausstoß versteuert – Steuervergünstigungen oder Freibeträge gibt es nicht mehr.
Der entscheidende Vorteil bleibt meist ein niedriger CO₂-Aufschlag, sofern der Hybrid möglichst wenig ausstößt.
Mehr Info über herkömmlichen Verbrennern unserem Artikel 'Diesel oder Benziner?'.
Tipp: Alternativ kannst du deine Kfz-Steuer einfach auf der Seite des Bundesministeriums für Finanzen ausrechnen lassen.
Wallbox absetzen – geht das?
Wenn du dir eine Wallbox für Zuhause angeschafft hast, kannst du die Installation steuerlich geltend machen und bekommst dann 20 % von maximal 6.000 Euro zurück. Dafür brauchst du aber unbedingt eine offizielle Rechnung mit den genauen Arbeitskosten und einen Beleg über die Banküberweisung.
Für Hybrid-Fahrzeuge gibt es zusätzlich vom Finanzamt eine Pauschale von 15 Euro pro Monat (reine E-Autos 30 Euro), wenn der Arbeitgeber Ladesäulen zur Verfügung stellt. Hast du auf dem Firmengelände keine kostenlose Lademöglichkeit und auch keine Ladekarte, sind 35 Euro steuerfrei (reine E-Autos 70 Euro).
Kfz-Steuer bei Elektro-Autos
Wenn du dich für ein E-Auto entscheidest, profitierst du extra:
Alle rein elektrisch betriebenen Autos, die ab dem 18. Mai 2011 und bis zum 31. Dezember 2030 erstmals zugelassen werden, sind laut ADAC für maximal zehn Jahre ab Erstzulassung von der Kfz-Steuer befreit (längstens bis zum 31.12.2035).
Diese Befreiung gilt auch beim Halterwechsel, also wenn du ein gebrauchtes E-Auto kaufst, das in diesem Zeitraum erstmals zugelassen wurde.
Nach Ablauf dieser Steuerbefreiung wird für E-Autos die Kfz-Steuer auf Basis des zulässigen Gesamtgewichts berechnet – dabei gilt ein Rabatt von 50 % im Vergleich zu Benzin- und Dieselfahrzeugen.
Das bedeutet: E-Autos bleiben steuerlich dauerhaft begünstigt.
Wichtig: Diese Steuerbefreiung gilt ausschließlich für reine Elektroautos und nicht für Hybrid- oder Plug-in-Hybridfahrzeuge.
Steuervorteil Dienstwagen Hybrid 2026

Firmenwagen, die du privat nutzt, werden als geldwerter Vorteil versteuert. Bei klassischen Verbrennern gilt weiterhin: 1 % des Bruttolistenpreises werden dem Bruttogehalt zugeschlagen und versteuert.
0,5-%-Regelung: Hybrid-Steuervorteil
Plug-in-Hybride profitieren grundsätzlich von der 0,5 %-Regelung – das heißt, 0,5 % des Listenpreises werden als monatlicher geldwerter Vorteil versteuert.
Diese Regelung gilt (laut ADAC) aber ab 2026 nur noch, wenn das Hybridfahrzeug eine elektrische Mindestreichweite von mindestens 80 km (WLTP) ODER einen CO₂-Ausstoß von maximal 50 g/km aufweist. Plug-in-Hybride, die diese Vorgaben nicht erfüllen, werden mit der 1 %-Regel wie Verbrenner besteuert.
Wichtig: Voll- und Mildhybride profitieren nicht von der 0,5-%-Regelung.
Sonderfall: rein elektrische Dienstwagen
Für E-Autos bis 70.000 € Listenpreis gilt die 0,25 %-Regel (ab 2026 voraussichtlich bis 95.000 €),
Für teurere E-Autos die 0,5 %-Regel.
Für die Berechnung wird immer der Bruttolistenpreis des Neuwagens genutzt, unabhängig davon, ob das Fahrzeug gebraucht oder rabattiert gekauft wurde.
Ab 2026 neu:
Steuerfreie Pauschalen für das Laden zu Hause (z.B. 15–70 € monatlich) entfallen.
Arbeitgeber dürfen nur noch nachgewiesene, tatsächlich geladene Strommengen steuerfrei erstatten.
0,5-%-Versteuerung Hybrid 2025
Wenn du einen Plug-in-Hybrid-Dienstwagen privat nutzt, kannst du weiterhin von der 0,5-%-Versteuerung profitieren – aber nur, wenn dein Fahrzeug die verschärften Voraussetzungen seit 2025 erfüllt. Seitdem gilt für die 0,5-%-Regelung:
Nur Plug-in-Hybride (mit externer Lademöglichkeit) sind berechtigt.
Das Fahrzeug muss im WLTP-Testzyklus mindestens 80 km rein elektrische Reichweite schaffen oder maximal 50 g/km CO₂ ausstoßen.
Erfüllt dein Hybrid diese Bedingungen nicht, greift automatisch die reguläre 1-%-Versteuerung wie für Verbrenner.
