Ein Mann berechnet die Steuer für sein Hybridauto.

Hybrid Versteuerung 2026: die 0,5%-Regelung verstehen

Letzte Aktualisierung: 22.01.2026

Erfahre alles zum Hybrid Steuervorteil: Wie funktioniert die 0,5%-Regelung für Hybrid in 2026? Wir erklären die Hybrid Auto Steuer, Plug-in Hybrid Versteuerung und aktuelle Richtlinien für Firmenwagen.

Die Kfz-Steuer in Deutschland

Sobald du in Deutschland ein Kraftfahrzeug besitzt, musst du Kfz-Steuer bezahlen. Es gibt zahlreiche Faktoren, die entscheiden, wie viel Geld das am Ende ist.

Grundsätzlich möchte die Bundesregierung die Fahrzeughalter belohnen, die sich für umweltschonende Fahrzeuge entscheiden. Deshalb gilt die einfache Faustregel: Je größer dein Auto ist und je mehr Emissionen es produziert, desto teurer wird die Kfz-Steuer.

Hybrid-Versteuerung 2026

Hybrid

Autos mit Hybrid-Antrieb werden wie Benziner/Diesel-Fahrzeuge versteuert, da sie neben dem Elektromotor einen normalen Verbrenner verbaut haben.

Die Steuer berechnet sich nach Hubraum (Benziner: 2 €/100 cm³, Diesel: 9,50 €/100 cm³) und CO₂-Ausstoß, der ab 96 g/km progressiv besteuert wird. Da Plug-in-Hybride meist niedrigere CO₂-Werte aufweisen, fällt die Steuer oft geringer aus als bei reinen Verbrennern.

Achtung: Eine Steuerbefreiung wie für reine Elektroautos gilt für Hybride und Plug-in-Hybride NICHT mehr in 2026.

Für bestimmte Plug-in-Hybride mit höchstens 50 g/km CO₂-Ausstoß oder mindestens 80 km elektrischer Reichweite gilt für Dienstwagen weiterhin die 0,5%-Regel bei der Versteuerung des geldwerten Vorteils.

So funktioniert die Berechnung (2026)

  1. Hubraum berechnen: Hubraum (in ccm) durch 100 teilen und aufrunden.

  2. Grundbetrag berechnen: Aufgerundeter Wert × Steuersatz (Benziner: 2,00 €, Diesel: 9,50 €).

  3. CO₂-Anteil berechnen: Für jedes Gramm CO₂ über 95 g/km fällt ein CO₂-Aufschlag an (nach gestaffeltem Steuertarif, je nach Höhe des Ausstoßes).

  4. Endsumme: Der Gesamtbetrag ergibt sich aus Grundbetrag plus CO₂-Anteil. Einen Steuerfreibetrag gibt es für Hybrid- und Plug-in-Hybridfahrzeuge nicht mehr.

Rechenbeispiel: Mercedes-Benz C 300 e 4MATIC (Benzin-Plug-in-Hybrid, Erstzulassung ab 2026)

  1. Hubraum / 100: 1.999 / 100 = 19,99 → aufgerundet = 20

  2. Grundbetrag: 20 × 2,00 € = 40 €

  3. CO₂-Anteil: Zum Beispiel bei 20 g/km (unter 95 g/km): 0 € (bei über 95 g/km, z.B. 120 g/km, kommt der jeweilige Aufschlag laut Steuertabelle hinzu)

  4. Endsumme: 40 € (plus ggf. CO₂-Aufschlag)

Kfz-Steuer für Plug-in-Hybride: mindestens 40 € pro Jahr (bei sehr niedrigem CO₂-Ausstoß); bei höheren Emissionen entsprechend mehr.

Vergleich: Diesel-Hybrid

  1. Hubraum / 100: 1.999 / 100 = 19,99 → aufgerundet = 20

  2. Grundbetrag: 20 × 9,50 € = 190 €

  3. CO₂-Anteil: Bei Diesel meist höher, daher zusätzlicher CO₂-Aufschlag fast immer relevant.

  4. Endsumme: 190 € (plus CO₂-Anteil)

Kfz-Steuer für Diesel-Hybrid: mindestens 190 € pro Jahr, meist durch CO₂-Aufpreis noch höher.

Fazit: Hybride und Plug-in-Hybride werden in 2026 wie konventionelle Benzin- und Dieselfahrzeuge gemäß Hubraum und CO₂-Ausstoß versteuert – Steuervergünstigungen oder Freibeträge gibt es nicht mehr.

Der entscheidende Vorteil bleibt meist ein niedriger CO₂-Aufschlag, sofern der Hybrid möglichst wenig ausstößt.

Mehr Info über herkömmlichen Verbrennern unserem Artikel 'Diesel oder Benziner?'.

Tipp: Alternativ kannst du deine Kfz-Steuer einfach auf der Seite des Bundesministeriums für Finanzen ausrechnen lassen.

Wallbox absetzen – geht das?

Wenn du dir eine Wallbox für Zuhause angeschafft hast, kannst du die Installation steuerlich geltend machen und bekommst dann 20 % von maximal 6.000 Euro zurück. Dafür brauchst du aber unbedingt eine offizielle Rechnung mit den genauen Arbeitskosten und einen Beleg über die Banküberweisung.

Für Hybrid-Fahrzeuge gibt es zusätzlich vom Finanzamt eine Pauschale von 15 Euro pro Monat (reine E-Autos 30 Euro), wenn der Arbeitgeber Ladesäulen zur Verfügung stellt. Hast du auf dem Firmengelände keine kostenlose Lademöglichkeit und auch keine Ladekarte, sind 35 Euro steuerfrei (reine E-Autos 70 Euro).

Kfz-Steuer bei Elektro-Autos

Wenn du dich für ein E-Auto entscheidest, profitierst du extra:

Alle rein elektrisch betriebenen Autos, die ab dem 18. Mai 2011 und bis zum 31. Dezember 2030 erstmals zugelassen werden, sind laut ADAC für maximal zehn Jahre ab Erstzulassung von der Kfz-Steuer befreit (längstens bis zum 31.12.2035).

Diese Befreiung gilt auch beim Halterwechsel, also wenn du ein gebrauchtes E-Auto kaufst, das in diesem Zeitraum erstmals zugelassen wurde.

Nach Ablauf dieser Steuerbefreiung wird für E-Autos die Kfz-Steuer auf Basis des zulässigen Gesamtgewichts berechnet – dabei gilt ein Rabatt von 50 % im Vergleich zu Benzin- und Dieselfahrzeugen.

Das bedeutet: E-Autos bleiben steuerlich dauerhaft begünstigt.

Wichtig: Diese Steuerbefreiung gilt ausschließlich für reine Elektroautos und nicht für Hybrid- oder Plug-in-Hybridfahrzeuge.

Steuervorteil Dienstwagen Hybrid 2026

Eine Frau zieht den Stecker aus ihrem PHEV

Firmenwagen, die du privat nutzt, werden als geldwerter Vorteil versteuert. Bei klassischen Verbrennern gilt weiterhin: 1 % des Bruttolistenpreises werden dem Bruttogehalt zugeschlagen und versteuert.

0,5-%-Regelung: Hybrid-Steuervorteil

Plug-in-Hybride profitieren grundsätzlich von der 0,5 %-Regelung – das heißt, 0,5 % des Listenpreises werden als monatlicher geldwerter Vorteil versteuert.

Diese Regelung gilt (laut ADAC) aber ab 2026 nur noch, wenn das Hybridfahrzeug eine elektrische Mindestreichweite von mindestens 80 km (WLTP) ODER einen CO₂-Ausstoß von maximal 50 g/km aufweist. Plug-in-Hybride, die diese Vorgaben nicht erfüllen, werden mit der 1 %-Regel wie Verbrenner besteuert.

Wichtig: Voll- und Mildhybride profitieren nicht von der 0,5-%-Regelung.

Sonderfall: rein elektrische Dienstwagen

  • Für E-Autos bis 70.000 € Listenpreis gilt die 0,25 %-Regel (ab 2026 voraussichtlich bis 95.000 €),

  • Für teurere E-Autos die 0,5 %-Regel.

Für die Berechnung wird immer der Bruttolistenpreis des Neuwagens genutzt, unabhängig davon, ob das Fahrzeug gebraucht oder rabattiert gekauft wurde.

Ab 2026 neu:

  • Steuerfreie Pauschalen für das Laden zu Hause (z.B. 15–70 € monatlich) entfallen.

  • Arbeitgeber dürfen nur noch nachgewiesene, tatsächlich geladene Strommengen steuerfrei erstatten.

0,5-%-Versteuerung Hybrid 2025

Wenn du einen Plug-in-Hybrid-Dienstwagen privat nutzt, kannst du weiterhin von der 0,5-%-Versteuerung profitieren – aber nur, wenn dein Fahrzeug die verschärften Voraussetzungen seit 2025 erfüllt. Seitdem gilt für die 0,5-%-Regelung:

  • Nur Plug-in-Hybride (mit externer Lademöglichkeit) sind berechtigt.

  • Das Fahrzeug muss im WLTP-Testzyklus mindestens 80 km rein elektrische Reichweite schaffen oder maximal 50 g/km CO₂ ausstoßen.

Erfüllt dein Hybrid diese Bedingungen nicht, greift automatisch die reguläre 1-%-Versteuerung wie für Verbrenner.

Häufig gestellte Fragen

Die 0,5-%-Regelung für Plug-in-Hybrid-Dienstwagen gilt aktuell bis mindestens 2030. Voraussetzung ist jedoch ab 2025/2026, dass das Fahrzeug über einen extern aufladbaren Akku (Plug-in) verfügt und mindestens 80 km elektrische Reichweite (nach WLTP) oder maximal 50 g/km CO₂-Emission erreicht. Hybridmodelle, die diese Anforderungen nicht erfüllen, werden nach der 1-%-Regel versteuert. Ob diese Vergünstigungen über 2030 hinaus bestehen bleiben, ist derzeit offen.
Nur Plug-in-Hybride mit einer elektrischen Mindestreichweite von 80 km (WLTP) oder maximal 50 g/km CO₂-Emission, die extern aufgeladen werden können, profitieren ab 2026 von der 0,5-%-Versteuerung beim geldwerten Vorteil eines Firmenwagens. Voll- und Mildhybride sind ausgeschlossen.
Für rein elektrische Dienstwagen mit einem Bruttolistenpreis bis 70.000 Euro gilt die 0,25-%-Regelung derzeit bis Ende 2030. Es ist geplant, diese Preisgrenze auf 95.000 Euro zu erhöhen. Für teurere E-Autos oder nach 2030 könnten sich die Besteuerungsregeln ändern.
Der jährliche Steuerfreibetrag von 30 Euro für Hybride mit bis zu 95 g/km CO₂-Ausstoß ist ausgelaufen. Er galt nur für Fahrzeuge mit Erstzulassung zwischen dem 12.06.2020 und 31.12.2024 und ist ab 2026 nicht mehr verfügbar.
Die Kfz-Steuer für Benzin-Hybridfahrzeuge wird wie bei klassischen Benzinern nach Hubraum und CO₂-Ausstoß berechnet. Hybride profitieren durch ihren geringeren CO₂-Ausstoß meist von einer niedrigeren Steuer, die jährlich oft zwischen 50 und 120 Euro liegt – ein Beispiel: Für den Kia Niro Hybrid beträgt die Steuer etwa 78 Euro pro Jahr, für einen vergleichbaren Benziner rund 140 Euro. Steuervergünstigungen wie Freibeträge gibt es ab 2026 jedoch nicht mehr.

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